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Kriterien

Hinweise

Bei den Herstellern wird immer generell nach tierischem oder alkoholischem Inhalt gefragt. Wir fragen also nicht nur nach bestimmten Zutaten, wie z.B. Emulgatoren, Gelatine oder Aromen, sondern generell, ob im Produkt jegliche Art, also in welcher Form auch immer, tierischer oder alkoholischer Inhalte vorhanden ist.

In dieser leicht verständlichen Tabelle befinden sich zahlreiche Produkte, die alphabetisch sortiert sind. Es sind nur Produkte aufgeführt, von denen uns originale Briefe der Hersteller vorliegen. Direkt neben dem Produktnamen befinden sich die Spalten „Tierisch“ und „Alkohol“:

Falls ein Produkt nicht gefunden wird, sollte auch einmal nach dem Herstellernamen gesucht werden.

Auf die Bezeichnungen Halal/Haram haben wir bewusst verzichtet, da wir keine Fatwas aussprechen. Wir geben lediglich wieder, was uns die Hersteller zu den Produkten mitgeteilt haben. Deshalb erfolgt nur eine Kennzeichnung durch Farbgebungen.

Die Tabelle ist nicht für Vegetarier geeignet, da wir Fisch nicht als tierisch deklariert haben. Bei Fisch ist keine Halal-Schächtung notwendig. Daher würde es nur verwirren, dies in der tierischen Tabelle mit aufzuführen. Andere Meeresfrüchte außer Fischen, die in der schafiitischen Rechtsschule erlaubt sind, sind jedoch als Fleisch angegeben.

Auch für Veganer ist unsere Liste nicht geeignet, da wir Eier, Milch, Butter usw. nicht als tierisch bezeichnet haben.

Bei den Aromen, als Trägerstoff oder nicht, haben wir uns für die Fatwa der Mehrheit der Gelehrten entschieden. Das heißt, Aromen sind in unserer Tabelle nicht als Alkohol deklariert.

Wenn jedoch Alkohol, also Ethanol, dem Produkt als Inhaltsstoff hinzugefügt wurde, egal wie gering die Menge auch ist, haben wir es als alkoholisch eingeteilt.

Falls eine Verpackung mit Alkohol bearbeitet wurde, haben wir das Produkt nicht als alkoholisch eingestuft.

Lab, tierisches und mikrobielles, haben wir in unserer Tabelle nicht als tierisch aufgeführt, da es von der Mehrheit der Gelehrten als halal eingestuft wird.

Schellack, E-904, haben wir nicht als tierisch aufgeführt, da es die Mehrheit der Gelehrten wie Honig bewertet und daher als halal einstuft.

Echtes Karmin, E-120, haben wir als tierisch eingestuft, da es, bis auf die malikitische Rechtsschule, von den anderen Rechtsschulen als haram deklariert wird.

Bei Säften, die mit Gelatine geklärt wurden, ist dies als tierisch eingestuft.

In der Kategorie „Tierisch“ haben wir nicht zwischen den Tierarten, etwa Schwein oder Rind, unterschieden, da auch bei den erlaubten Tierarten keine Halal-Schächtung garantiert werden kann. Daher werden auch Tierarten, die von Muslimen verzehrt werden können, als tierisch angegeben.

Kreuzkontaminationen werden, wenn sie vorhanden sind, gesondert angegeben, von uns jedoch nicht als tierisch oder alkoholisch eingestuft.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass diese Liste ohne Gewähr ist. Sie wurde mit besten Absichten erstellt und beinhaltet nur Produkte, zu denen die Hersteller Stellung genommen haben. Änderungen durch die Hersteller sind vorbehalten. Die Liste wird ständig aktualisiert.