Darf ich die Waschung (Wudu, Abdest) machen, wenn ich noch Wimperntusche auf den Wimpern habe?

Perihan Altun schrieb:

Zu Beginn möchte ich sie recht herzlich im Namen GOTTES begrüßen und hinzufügen, daß ihre Seite sehr gut gelungen ist.
Ich bin ein 18 jähriges Mädchen und möchte wissen, ob es legal ist sich rituell zu waschen, wenn man Wimperntusche noch auf den Wimpern hat?
Und ob man mit den Anziehsachne beten kann, die man mit Alkohol haltigem Parfüm besprüht hat?
Dies sind eigentlich die wesentlichen Fragen, bei denen ich mir nie im klaren gewesen bin!
Würde mich auf eine Antwort freuen
mfg
peri

 

Esselam Schwester,

Ja, trotz Wimperntusche auf den Wimpern kannst du ganz beruhigt die
Waschung (Wudu, Abdest) und auch die Ganzkörper Waschung (Gusul)
durchführen. Es ist also legal!

Zum Alkohol! Haarsprays, Deos etc. sind erlaubt, wenn der Alkoholanteil
darin gering ist. Die Hanafitische Rechtschule spricht davon, daß der
Alkoholanteil nicht 30% übersteigen darf. Die geläufigen Haarsprays und
Deos haben keinen so großen Alkoholanteil und sind somit erlaubt.
Wenn du also alkoholhaltige Parfüme auf deine Anziehsachen sprühst,
verschwindet das Alkohol in einer chemischen Reaktion! Somit kannst du
damit beten!

Und Allah weiß am besten...

Ich hoffe, daß ich dir weiterhelfen konnte!

Selamlar ve Dualarla,
Cemil