Haribo und Gelatine
Zur Zeit sind viele Verbraucher in Bezug auf BSE und Creuzfeldt-Jakob
verunsichert und meiden daher Produkte, die in irgendeiner Form ihre Herkunft
vom Rind haben. In vielen unserer Fruchtgummi-Artikel ist Gelatine als
Bindemittel enthalten.
Auch an uns treten besorgte Kunden heran und fragen an, ob denn die zur
Produktion von unseren HARIBO-Artikeln verwandte Gelatine einwandfrei ist.
Zur Herstellung verschiedener Fruchtgummi- und Lakritzprodukte setzen wir als
Grundstoff natürlich Gelatine ein. Wir verwenden für unsere
Gelatine-Produkte jedoch seit Jahren ausschließlich Schweineschwarten-Gelatine.In
den Ländern islamischen Glaubens erhalten die dortigen Verbraucher nur HARIBO
Artikel, die völlig frei von Schweinebestandteilen sind. Diese Produkte werden
in Eigenproduktion in der Türkei/Istanbul hergestellt.
Bisher ist noch kein einziger Fall der Übertragung von BSE auf Schweine auf natürlichem
Wege (zum Beispiel durch Aufnahme von infiziertem Futter) nachgewiesen worden.
Schweine gelten daher nach dem heutigen Kenntnisstand als nicht empfänglich für
BSE. Aus diesem Grund gibt es auch weltweit keinerlei Beschränkungen für die
Verarbeitung von Rohstoffen vom Schwein; weder auf pharmazeutischer Seite noch
bei Lebensmitteln.
Nach menschlichem Ermessen können wir also davon ausgehen, dass die
Schweineschwarten-Gelatine, die wir einsetzen, lebensmittelhygienisch und
lebensmittelrechtlich einwandfrei ist und Gesundheit und Unversehrtheit der
Verbraucher gewährleistet sind.
Der allergrößte Teil der zu Gelatine verarbeiteten Rohstoffe kommt aus
Deutschland, allerdings kann auf die Verarbeitung hochwertiger Schweineschwarten
aus einigen EG-Ländern (Österreich, Niederlande) und nicht EU-Ländern
(Schweiz) nicht verzichtet werden. Bei dem Hersteller von Gelatine, also bei
unserem Rohstoff-Lieferant, ist eine einwandfreie Trennung der Rohstoffe in der
Produktion jederzeit gewährleistet.
Die sicherste Methode für den Verbraucher wie für den Verarbeiter von Gelatine
ist somit der Einsatz von Qualitätsgelatine eines zertifizierten Lieferanten
(ISO 9000), der auch ein Vorsorgeprogramm zum Schutz der Verbraucher anwendet (HACCP).
Damit ist eine lückenlose Dokumentation verbunden, mit der nachgewiesen werden
kann, dass nur Schweineschwarten-Gelatine eingesetzt worden ist.
Die von unseren Lieferanten zu Gelatine verarbeiteten Schweineschwarten stammen
ausschließlich von gesunden, geschlachteten Tieren, deren Fleisch auf Grund der
Schlachttier- und Fleischuntersuchung zum menschlichen Verzehr freigegeben
wurde. Im Verarbeitungsprozess werden die Schweineschwarten über mehrere Tage
in Laugen und Säuren eingelegt und unter hohen Temperaturen weiterverarbeitet,
so dass auch von Verarbeitungsseite eine Gefährdung nicht gegeben ist.
Daher lässt sich ausschließen, dass von Schweineschwarten-Gelatine die Gefahr
einer Creuzfeld-Jacob-Erkrankung beim Menschen ausgeht. Wir hoffen, wir haben
Ihnen mit unserer Erklärung helfen können.