Haribo und Gelatine

Zur Zeit sind viele Verbraucher in Bezug auf BSE und Creuzfeldt-Jakob verunsichert und meiden daher Produkte, die in irgendeiner Form ihre Herkunft vom Rind haben. In vielen unserer Fruchtgummi-Artikel ist Gelatine als Bindemittel enthalten.

Auch an uns treten besorgte Kunden heran und fragen an, ob denn die zur Produktion von unseren HARIBO-Artikeln verwandte Gelatine einwandfrei ist.


Zur Herstellung verschiedener Fruchtgummi- und Lakritzprodukte setzen wir als Grundstoff natürlich Gelatine ein. Wir verwenden für unsere Gelatine-Produkte jedoch seit Jahren ausschließlich Schweineschwarten-Gelatine.In den Ländern islamischen Glaubens erhalten die dortigen Verbraucher nur HARIBO Artikel, die völlig frei von Schweinebestandteilen sind. Diese Produkte werden in Eigenproduktion in der Türkei/Istanbul hergestellt.

Bisher ist noch kein einziger Fall der Übertragung von BSE auf Schweine auf natürlichem Wege (zum Beispiel durch Aufnahme von infiziertem Futter) nachgewiesen worden. Schweine gelten daher nach dem heutigen Kenntnisstand als nicht empfänglich für BSE. Aus diesem Grund gibt es auch weltweit keinerlei Beschränkungen für die Verarbeitung von Rohstoffen vom Schwein; weder auf pharmazeutischer Seite noch bei Lebensmitteln.

Nach menschlichem Ermessen können wir also davon ausgehen, dass die Schweineschwarten-Gelatine, die wir einsetzen, lebensmittelhygienisch und lebensmittelrechtlich einwandfrei ist und Gesundheit und Unversehrtheit der Verbraucher gewährleistet sind.

Der allergrößte Teil der zu Gelatine verarbeiteten Rohstoffe kommt aus Deutschland, allerdings kann auf die Verarbeitung hochwertiger Schweineschwarten aus einigen EG-Ländern (Österreich, Niederlande) und nicht EU-Ländern (Schweiz) nicht verzichtet werden. Bei dem Hersteller von Gelatine, also bei unserem Rohstoff-Lieferant, ist eine einwandfreie Trennung der Rohstoffe in der Produktion jederzeit gewährleistet.

Die sicherste Methode für den Verbraucher wie für den Verarbeiter von Gelatine ist somit der Einsatz von Qualitätsgelatine eines zertifizierten Lieferanten (ISO 9000), der auch ein Vorsorgeprogramm zum Schutz der Verbraucher anwendet (HACCP). Damit ist eine lückenlose Dokumentation verbunden, mit der nachgewiesen werden kann, dass nur Schweineschwarten-Gelatine eingesetzt worden ist.

Die von unseren Lieferanten zu Gelatine verarbeiteten Schweineschwarten stammen ausschließlich von gesunden, geschlachteten Tieren, deren Fleisch auf Grund der Schlachttier- und Fleischuntersuchung zum menschlichen Verzehr freigegeben wurde. Im Verarbeitungsprozess werden die Schweineschwarten über mehrere Tage in Laugen und Säuren eingelegt und unter hohen Temperaturen weiterverarbeitet, so dass auch von Verarbeitungsseite eine Gefährdung nicht gegeben ist.

Daher lässt sich ausschließen, dass von Schweineschwarten-Gelatine die Gefahr einer Creuzfeld-Jacob-Erkrankung beim Menschen ausgeht. Wir hoffen, wir haben Ihnen mit unserer Erklärung helfen können.