Sehr geehrter Herr Kina,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 23.09.2004. Gern beantworten wir Ihre Fragen zur Herstellung von Säften und dem Einsatz von Gelatine und dem
Alkoholgehalt.
Auf unser Haus bezogen können wir folgendes Statement abgeben:
Gelatine wurde bisweilen von unseren Zulieferanten bei der Herstellung von blanken Fruchtsäften eingesetzt. Dies ist in der Fruchtsaft - Verordnung
entsprechend geregelt.
Nach dem Stand der Technik wird die Klärung von Fruchtsäften heute jedoch überwiegend per Ultrafiltration - also einem rein physikalischen Verfahren -
vorgenommen. Dieses neue Verfahren wird von unseren Rohstofflieferanten bereits weitgehend eingesetzt. Für die wenigen Fälle, wo noch Gelatine zum
Einsatz kommt, haben wir sichergestellt, dass Schweinegelatine und keine Rindergelatine verwendet wird.
Folgende Produkte enthalten blanke Säfte, die mit Hilfe von Gelatine geklärt worden sein können. Nach der Klärung ist Gelatine nicht mehr im Produkt
vorhanden.
Marke Produkt
Eckes Traubensaft rot
Eckes Traubensaft weiß
granini / gr Trinkgenuß Apfelsaft urhell
granini / gr Trinkgenuß Apfel-Kirsch
granini Fruchtschorle Cassis-Kirsch
granini Fruchtschorle Apfel
granini Fruchtig Frisch Sauerkirsch-Mix.
In vielen Lebensmitteln befinden sich Spuren von Alkohol, so auch in Säften. Die Fruchtsaftverordnung lässt einen Ethylalkoholgehalt von max. 3 g/l zu.
Da wir der Rohwarenauswahl sehr viel Aufmerksamkeit schenken, wird dieser Wert in unseren Produkten erheblich unterschritten. Der Alkoholgehalt
beträgt in unseren Produkten in der Regel unter 1 g/l.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Monika Wahrenholtz
Eckes granini Deutschland GmbH
Ihr hohes C-Team