Sehr geehrter Herr Kina,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 23.09.2004. Gern beantworten wir Ihre Fragen zur Herstellung von Säften und dem Einsatz von Gelatine und dem

Alkoholgehalt.

 

Auf unser Haus bezogen können wir folgendes Statement abgeben:

Gelatine wurde bisweilen von unseren Zulieferanten bei der Herstellung von blanken Fruchtsäften eingesetzt. Dies ist in der Fruchtsaft - Verordnung

entsprechend geregelt.

 

Nach dem Stand der Technik wird die Klärung von Fruchtsäften heute jedoch überwiegend per Ultrafiltration - also einem rein physikalischen Verfahren -

vorgenommen. Dieses neue Verfahren wird von unseren Rohstofflieferanten bereits weitgehend eingesetzt. Für die wenigen Fälle, wo noch Gelatine zum

Einsatz kommt, haben wir sichergestellt, dass Schweinegelatine und keine Rindergelatine verwendet wird.

 

Folgende Produkte enthalten blanke Säfte, die mit Hilfe von Gelatine geklärt worden sein können. Nach der Klärung ist Gelatine nicht mehr im Produkt

vorhanden.

 

Marke   Produkt

 

Eckes   Traubensaft rot

Eckes   Traubensaft weiß

 

granini / gr Trinkgenuß Apfelsaft  urhell

granini / gr Trinkgenuß Apfel-Kirsch

granini Fruchtschorle   Cassis-Kirsch

granini Fruchtschorle   Apfel

granini  Fruchtig Frisch Sauerkirsch-Mix.

 

In vielen Lebensmitteln befinden sich Spuren von Alkohol, so auch in Säften. Die Fruchtsaftverordnung lässt einen Ethylalkoholgehalt von max. 3 g/l zu.

Da wir der Rohwarenauswahl sehr viel Aufmerksamkeit schenken, wird dieser Wert in unseren Produkten erheblich unterschritten. Der Alkoholgehalt

beträgt in unseren Produkten in der Regel unter 1 g/l.

 

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben und verbleiben

 

 

mit freundlichen Grüßen

 

Monika Wahrenholtz

 

Eckes granini Deutschland GmbH

Ihr hohes C-Team